ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGN


 

1. Geltungsbereich

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über einen Lehrgang, Kurs, Workshop und Schulung, nachfolgend zusammen­fassend kurz Lehrgang, mit der Akademie Barth, nachfolgend kurz Veranstalterin, ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande.

2. Anmeldung

  • Mit der Anmeldung zum Lehrgang erkennt der Teilnehmer oder derjenige der den Teilnehmer anmeldet die AGB an.
  • Die Anmeldung zum Lehrgang kann per Fax über Online oder telefonisch an das Sekretariat der Veranstalterin erfolgen. Hierbei ist eine Anmeldefrist von vier Wochen vor Lehrgangsbeginn zu berücksichtigen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
  • Mit der Anmeldebestätigung bzw. mit Einladung zum Lehrgang kommt für beide Seiten ein rechtsverbindlicher Vertrag über den Lehrgang zustande.
  • Sollte eine Anmeldung so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung oder die Einladung zum Lehrgang nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung von der Veranstalterin in geeigneter Weise (z. B. E-Mail oder Fax) bestätigt wird.

3. Stornierungsgebühren

  • Von der Anmeldung zu einem Lehrgang ist eine Abmeldung bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei.
  • Von der Anmeldung zu einem Lehrgang ist eine Abmeldung bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn mit 30% der Teilnehmergebühr kostenpflichtig.
  • Von der Anmeldung zu einem Lehrgang ist eine Abmeldung bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn mit 70% der Teilnehmergebühr kostenpflichtig.
  • Von der Anmeldung zu einem Lehrgang ist eine Abmeldung zu Lehrgangsbeginn oder bei Nichterscheinen mit 100% der Teilnehmergebühr kostenpflichtig.
  • Die Veranstalterin nimmt von den Stornierungsgebühren gemäß Ziffer 3. (a) bis 3. (d) Abstand, wenn stattdessen ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.

4. Lehrgangsabsage

  • Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Lehrgänge wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall des Dozenten abzusagen. Absagen werden so rechtzeitig wie möglich an die Adresse oder über die Telefonnummer die in der Anmeldung angegeben wurde mitgeteilt.
  • Bei einer Absage durch die Veranstalterin wird vorrangig dem Teilnehmer ein Ausweichtermin angeboten. Sollte der Teilnehmer mit einem Ausweich­termin nicht einverstanden sein, wird die bereits überwiesene Teilnehmergebühr in voller Höhe erstattet.
  • Schadensersatzansprüche gleich welcher Art wegen Lehrgangsabsage, werden von der Veranstalterin ausgeschlossen.

5. Teilnehmergebühren

  • Die Teilnehmergebühr wird in einer Rechnung ausgewiesen und ist spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn in einer Rate zu überweisen. Diese Frist ist unabhängig von Leistungen Dritter einzuhalten (z. B. Bundesagentur für Arbeit).
  • Die Teilnehmergebühr beinhaltet immer den Unterricht und die Pausenverpflegung. Prüfungsgebühren und Bearbeitungsgebühren die von den zu­ständigen Stellen oder Behörden für das Ausstellen von Bescheinigungen oder Patente erhoben werden, Lernmaterialien und Tests werden grundsätzlich gesondert berechnet, es sei denn, es ist im Lehrgangsangebot anders ausgewiesen.
  • Gerät der Teilnehmer mit der Überweisung der Teilnehmergebühr aus der jeweiligen Lehrgangsrechnung in Verzug, kann die Veranstalterin den Vertrag fristlos kündigen. Das Recht der Veranstalterin, Schadensersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

6. Leistungen

  • Die Lehrgänge werden inhaltlich und organisatorisch sorgfältig vorbereitet, so dass seitens der Veranstalterin alles getan wird, dass der Teilnehmer auch das Lehrgangsziel erreichen kann. Der Teilnehmer erhält hierbei die Leistungen „aus einer Hand“ gemäß Anmeldung.
  • Die qualitative Umsetzung eines Lehrgangs wird dadurch erleichtert, indem der Teilnehmer vor Anmeldung zu einem Lehrgang sorgfältig prüft, ob er bereits ausreichende berufliche Erfahrungen gesammelt hat.
  • Nach einem Lehrgang erhält der Teilnehmer eine Lehrgangsbescheinigung mit persönlichen Daten, um Verwechslungen (z. B. bei Namensgleich­ungen) zu vermeiden.
  • Die von der Veranstalterin überlassenen Lehrgangsunterlagen dürfen zu keinem Zeitpunkt, auch nicht nach einem Lehrgang, vervielfältigt werden.
    Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, stehen der Veranstalterin bzw. den in den Lehrgangsunterlagen angeführten Dritten zu. Bei Zuwiderhand­lungen sind rechtliche Schritte vorbehalten, z. B. Schadensersatzforderungen.

7. Hausordnung

  • Der Teilnehmer erkennt die im Empfangsbereich aushängende Hausordnung als für ihn verbindlich an. Verstöße gegen die Hausordnung stellen ein vertragswidriges Verhalten dar und können -nach der mündlichen Abmahnung- zur fristlosen Kündigung des Vertrages führen. Bei gravierendenden Verstößen ist eine vorhergehende Abmahnung entbehrlich, z. B. Rauchen im Gebäude. Sollte dieser Fall eintreten, entstehen keine Ersatz- oder Rückzahlungsansprüche gegenüber der Veranstalterin.
  • Jeder, der die Hausordnung nicht anerkennt, hat die Veranstalterin unverzüglich zu verlassen. Sollte dieser Fall eintreten, entstehen wiederrum keine Ersatzansprüche gegenüber der Veranstalterin.
  • Für Schäden, die der Veranstalterin durch schuldhafte Verletzung oder Nichtbeachten der Hausordnung entstehen, wird der jeweilige Teilnehmer Schadensersatzpflichtig.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

  • Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen ist ausgeschlossen und führt somit im Umkehrschluss nicht zu einer Reduzierung der Teilnehmergebühr gemäß Anmeldung, z. B. Verzicht auf Übernachtung im Hotel.
  • Nicht in Anspruch genommene Einzelleistung führt auch zu keinen Anspruch auf Ersatzleistungen, z. B. Nichtteilnahme am Unterricht.

9. Haftung

  • Die Teilnahme an einem Lehrgang sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und/oder die Besichtigung von Einrichtungen, z. B. Ausstellungen, Werften etc., die durch die Veranstalterin organisiert sind, erfolgen auf eigene Gefahr.
  • Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

10. Datenschutz

  • Die mit der Anmeldung bei der Veranstalterin erhobenen Daten des Teilnehmers wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort oder Telefon­nummer werden nur für interne Zwecke der Veranstalterin erfasst. Eine vertrauliche Behandlung dieser Daten wird ausdrücklich zugesichert. An dieser Stelle bildet das Datenschutzgesetz die Rechtsgrundlage.
  • Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden für die interne Weiterverarbeitung und eigene Werbezwecke von der Veranstalterin unter strikter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf an Fremdfirmen ist somit ohne Genehmigung des Teilnehmers ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Duisburg